Beschreibung
EINE EXKLUSIVE CARDIS SOTHEBY'S INTERNATIONAL REALTY !
Am Fuße des Château de Blonay gelegen, profitiert diese 6,5-Zimmer-Immobilie von einem 2.841 m² großen Grundstück im Herzen einer privaten und störungsfreien Wohngegend. Von hier aus hat man einen schönen Blick auf den See und die umliegenden Berge.
Diese Immobilie ist ideal gelegen, etwa 5 Minuten vom Bahnhof, der Autobahnauffahrt, dem Dorfzentrum, den öffentlichen Verkehrsmitteln und den Geschäften entfernt.
Eine privilegierte Lage für Familien, Grund- und weiterführende Schulen sowie die berühmte internationale und zweisprachige Schule Haut-Lac befinden sich ebenfalls in der Nähe.
Obwohl das bestehende Haus im Laufe der Jahre immer instand gehalten wurde, würden Renovierungsarbeiten zur Modernisierung des Gebäudes oder sein Abriss zugunsten eines ehrgeizigen neuen Projekts die Immobilie aufwerten.
Das Grundstück ist ideal nach Süden ausgerichtet und genießt den ganzen Tag über viel natürliches Licht.
Eine Garage und mehrere Außenplätze vervollständigen diese Immobilie, die unverzüglich besichtigt werden sollte.
Dieses Grundstück könnte geteilt werden und somit 2 einzelne Villen beherbergen (Mindestgrundstück von 1'000 m² für die Fläche pro Villa). Gemäß den folgenden Bestimmungen:
Sektor Eglise de la Chiésaz- Château de Blonay Entfernungen zu den Grenzen Ästhetik des Gebäudes
Standortschutzzone
Art. 28 - Die Ortsbildschutzzone dient dem Schutz bestimmter Standorte, Panoramen oder der Schaffung von Grüninseln.
Les Curtits, Erhaltung des Panoramas.
Art. 29 - Der Sektor A der "Curtits" unterliegt den Bestimmungen der Villenzone (Sektor 1). Um das Panorama zu erhalten, darf jedoch die Gesamthöhe der in diesem Bereich errichteten Gebäude das Straßenniveau, gemessen in der Achse der Straße auf der rechten Seite des Gebäudes, um nicht mehr als einen Meter überschreiten.
Art. 30 - Der Sektor B der Kirche von La Chiésaz und des Schlosses von Blonay unterliegt den Bestimmungen der Villenzone (Sektor 1) für die Artikel 20 bis einschließlich 24. Zum Schutz des Geländes werden jedoch folgende Änderungen an diesen Bestimmungen vorgenommen: a) In Abänderung von Art. 27 beträgt der Mindestabstand zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen 10 m; b) die Dächer sind nur mit gealterten Flachziegeln gedeckt; c) die Traufbreite beträgt mindestens 80 cm. d) die Fenster müssen Fensterläden haben; e) die Fassaden müssen aus Naturstein bestehen oder mit einer von der Gemeinde genehmigten Farbe beschichtet sein; f) die Brüstungen der Balkone müssen durchbrochen sein und aus Naturstein, Holz oder Eisen bestehen; g) Zäune und Spalierwände aus Zementplatten sind verboten; 9 in Ausnahmefällen kann die Gemeinde von den Bestimmungen c) und d) abweichen, wenn dies aus ästhetischen oder architektonischen Gründen gerechtfertigt ist. Anzahl der Stufen
Art. 31 - In der gesamten Zone ist die Anzahl der Geschosse auf zwei begrenzt, von denen sich eines im Dachgeschoss befindet. Gemeinsame Regel
Art. 32 - In dieser Zone achtet die Gemeinde besonders auf die Integration in das Gelände; sie lehnt jedes Projekt ab, dessen Architektur nicht mit der bebauten oder unbebauten Umgebung vereinbar ist.
Villenviertel, Sektor 1
Art. 20 - Diese Zone ist ausschließlich für Familienvillen mit maximal zwei Wohnungen reserviert.
Es ist in drei Sektoren unterteilt, die wie folgt definiert sind: Sektor 1: Verbot von Wohngebäuden, die vollständig aus Holz oder im "Chalet-Stil" gebaut sind. Sektor 2: dasselbe Verbot, aber gemischte Holzhäuser mit Keller und Erdgeschoss aus Mauerwerk sind erlaubt. Sektor 3: Wohngebäude aus Holz und im Chalet-Stil sind zulässig. Es gilt Art. 13, Abs. 2. Art. 21 - Die nicht zusammenhängende Anordnung der Gebäude ist obligatorisch. Die Gemeinde kann jedoch den Bau von zwei aneinander grenzenden, gleichzeitig errichteten Gebäuden, die jeweils eine Wohnung umfassen, genehmigen. Sie gelten dann als ein einziges Gebäude im Sinne von Art. 22, wobei die Art. 23 bis 27 zusätzlich anwendbar sind.
Art. 22 - Die Mindestfläche der Grundstücke beträgt 1'000 m2 pro Wohngebäude. Bebaute Fläche
Art. 23 - Die bebaute Fläche (Bodennutzungsindex) darf 12 % der Gesamtfläche des Grundstücks nicht überschreiten. Baugebiet
Art. 24 - Wohngebäude müssen eine Mindestgrundfläche von 55 m2 haben.
Art. 25 - Bei Gebäuden mit einer Grundfläche von weniger als 80 m ist die Zahl der Geschosse auf zwei begrenzt, davon eines unter der Traufe und eines im Dachgeschoss.
Dachboden. Bei Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 80 m2 ist die Anzahl der Geschosse auf zwei begrenzt, entweder zwei unter der Traufe und ohne bewohnbaren Dachraum oder eines unter der Traufe und mit bewohnbarem Dachraum. Wenn das Gefälle des natürlichen Bodens mindestens 25 % beträgt, kann die Gemeinde außerdem genehmigen, dass der Keller auf der Hälfte seiner Fläche bewohnt wird.
Art. 26 - Die Höhe der Fassaden an der Traufe darf bei zweigeschossigen Gebäuden 6 m und bei eingeschossigen Gebäuden 4 m nicht überschreiten.
einstöckige Gebäude.
Art. 27 - Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt 6 m von den Nicht-Hauptfassaden und 8 m von der Hauptfassade
(Fassade, an der sich die meisten Wohnräume befinden).
Konstruktion
Verteilung
Untergeschoss
- Ein großer Keller
- Eine Waschküche mit
- Ein PC-Schutzraum
- Ein Tankraum
- Ein Heizungsraum
Erdgeschoss
- Eingangshalle
- Wohnküche
- Ein Schlafzimmer oder Büro
- Geräumiges Wohnzimmer von etwa 40m2 mit Zugang zur Terrasse
- Getrennte Toilette
1. Stock
- 4 Schlafzimmer, eines davon mit eigenem Bad
- Ein Badezimmer mit Dusche und Toilette
Anbau
- Eine Garage mit automatischem Tor
Aussenbereich
- Gut bepflanzter Garten vollständig eingezäunt
Eigenschaften
Eigenschaften
Umgebung
- Villenviertel
- Ländlich
- Bahnhof
- Kinderfreundlich
- Kindergarten
- Primarschule
- Sekundarschule
- Kantonsschule/Gymnasium
Aussenbereich
- Terrasse(n)
- Garten
- Ruhige Lage
- Begrünung
- Box
Innenbereich
- Gäste-WC
- Keller
- Schutzraum
- Cheminée
- Hell
- Mit Charme
Ausstattung
- Moderne Küche
- Badewanne
- Dusche
- Alarmvorrichtung
Boden
- Fliesen
- Parkett
- Teppichboden
Zustand
- Sanierungsbedürftig
Ausrichtung
- Süden
Besonnung
- Optimal
- Ganzer Tag besonnt
Aussicht
- Ländlich
- Garten
Stil
- Klassisch
Distanzen
Distanzen
Öffentliche Verkehrsmittel
431 m
Primarschule
395 m
Kantonsschule/Gymnasium
395 m
Geschäfte
400 m
Restaurants
500 m














